Datum 14-1-2021

Neue Palettenboxen mit UN Zulassung

Für den sicheren Transport gefährlicher Stoffe bieten wir verschiedene UN-zertifizierte Verpackungen an. Wir haben Batterieboxen und Palettenboxen mit UN Zulassung in unterschiedlichen Größen und Ausführungen. Neu in unserem Sortiment sind die UN-zertifizierten Palettenboxen mit den Maßen 1200 x 800 mm und 1200 x 1000 mm. Diese Palettenboxen sind mit einem Deckel ausgestattet, der durch zwei Spanngurte befestigt ist. Sie eignen sich für den Transport und die Lagerung gefährlicher Feststoffe der Verpackungsgruppen II und III.

Direkt zu den Palettenboxen mit UN Zulassung >>

Link: https://www.transoplast.de/produkte/palettenboxen/kunststoff-palettenbox-un-zulassung---1200-x-1000-mm---auf-3-kufen---gelb-83281419.aspx

Produkteigenschaften der Palettenboxen mit UN Zulassung

  • Boden und Seitenwände verstärkt
  • Auf drei Kufen
  • Mit grauem Deckel und zwei Spanngurten
  • Maximale Ladekapazität von 400 kg
  • Temperaturbeständigkeit von -30°C bis +40°C, kurzzeitig bis +90°C
  • In den Farben Blau, Gelb, Rot und Grau erhältlich
  • In den Abmessungen 1200 x 800 mm und 1200 x 1000 mm erhältlich 

Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter

Explosive, aggressive oder giftige Substanzen sind gefährlich für Mensch und Umwelt. Unternehmen, die Gefahrgut lagern und/oder transportieren, müssen sich daher an strenge Vorschriften halten. In Deutschland liegt die Grundlage hierfür im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG). Das Gesetz gilt für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen, aber auch für das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter. Das GGBefG legt allgemeine Bestimmungen fest. Regelungen für einzelne Verkehrsträger werden auf Basis des GGBefG in eigenen Verordnungen getroffen. Ein Beispiel bietet die Gefahrgutverordnung Straßen, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt (GGVSEB). 

ADR - gefährliche Güter auf der Straße transportieren

Für die verschiedenen Verkehrsträger gefährlicher Güter gelten internationale Vorschriften, da Gefahrgut auch über Landesgrenzen hinaus transportiert wird. Das ADR ist das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. 

Das ADR wurde von den Vereinten Nationen beschlossen. Es enthält unter anderem Anforderungen für den Transport von gefährlichen Stoffen in Bezug auf Kennzeichnung, Verpackung und Ladungssicherheit. Zudem definiert es Gefahrgutklassen für die verschiedenen Stoffe und in welchen Mengen diese befördert werden sollten. Alle Staaten die das ADR unterzeichnet haben, müssen sich bei einem Gefahrguttransport an dessen Vorschriften halten. In Deutschland sind die Vorschriften des ADR beispielsweise in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) verarbeitet.

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Wie ist eine UN-Zulassungsnummer aufgebaut?

Verpackungen die von den UN zugelassen sind, kann man an ihrer Zulassungsnummer erkennen. Unsere neuen Palettenboxen haben die Zulassungsnummer UN 4H2 / Y439 / S / 20 / D / BAM 15393 – CR. Die einzelnen Bestandteile haben folgende Bedeutung: 

UN: United Nations 

4H2: Verpackungstyp (in diesem Fall ein Kunststoffbehälter) 

Y: Ein Code dafür, welche Verpackungen für die Stoffe welcher Verpackungsgruppen zugelassen sind. 

  • Verpackungen mit „X“ für Stoffe der Verpackungsgruppen I, II und III
  • Verpackungen mit „Y“ für Stoffe der Verpackungsgruppen II und III
  • Verpackungen mit „Z“ für Stoffe der Verpackungsgruppe  III

439: zulässiges Gesamtgewicht inkl. Verpackung

S: Solid, auf Verpackungen die nur für feste Stoffe oder Innenverpackungen zugelassen sind. Bei Verpackungen für flüssige Stoffe wird der Prüfdruck in kPa angegeben.  

20: Die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres

D: Kürzel für das Land in dem die Zulassung erfolgte (in diesem Fall Deutschland) 

BAM: Abkürzung des Zulassungsinstituts 

15393: Zulassungsschein-Nummer 

CR: Hersteller

Straßenverkehr, Schienenverkehr, Seeverkehr und Luftverkehr

Die zulässige Verpackung für den Transport gefährlicher Güter sowie die Bau- und Prüfkriterien basieren auf internationalen Empfehlungen der Vereinten Nationen. Diese Empfehlungen haben die verschiedenen Transporttechniken nahezu vollständig übernommen. Das bedeutet, dass fast dieselbe Verpackung für den Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr (ADR), Schienenverkehr (RID), Seeverkehr (IMDG), Luftverkehr (IATA) und auf Binnenwasserstraßen (ADN) verwendet werden kann.

Mehr Informationen

Wir liefern Ladungsträger mit UN Zulassung für Stoffe der Verpackungsgruppen I, II und III: Weithalsfässer, Batterieboxen und Palettenboxen mit UN Zulassung. Darin können viele verschiedene Produkte sicher gelagert und transportiert werden. Haben Sie noch Fragen zum Transport gefährlicher Güter? Wir helfen gerne weiter: telefonisch unter der +49 (0)2822 - 9778-55 oder per E-Mail an info@transoplast.de.

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