Verpackungen die von den UN zugelassen sind, kann man an ihrer Zulassungsnummer erkennen. Unsere neuen Palettenboxen haben die Zulassungsnummer UN 4H2 / Y439 / S / 20 / D / BAM 15393 – CR. Die einzelnen Bestandteile haben folgende Bedeutung:
UN: United Nations
4H2: Verpackungstyp (in diesem Fall ein Kunststoffbehälter)
Y: Ein Code dafür, welche Verpackungen für die Stoffe welcher Verpackungsgruppen zugelassen sind.
- Verpackungen mit „X“ für Stoffe der Verpackungsgruppen I, II und III
- Verpackungen mit „Y“ für Stoffe der Verpackungsgruppen II und III
- Verpackungen mit „Z“ für Stoffe der Verpackungsgruppe III
439: zulässiges Gesamtgewicht inkl. Verpackung
S: Solid, auf Verpackungen die nur für feste Stoffe oder Innenverpackungen zugelassen sind. Bei Verpackungen für flüssige Stoffe wird der Prüfdruck in kPa angegeben.
20: Die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres
D: Kürzel für das Land in dem die Zulassung erfolgte (in diesem Fall Deutschland)
BAM: Abkürzung des Zulassungsinstituts
15393: Zulassungsschein-Nummer
CR: Hersteller