Datum 17-2-2023

Das neue Verpackungsgesetz 2023 - Mehrweggeschirr für weniger Abfall

Neues Verpackungsgesetz

Laut dem Umweltbundesamt fielen 2019 in Deutschland 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an. Das sind 3,8 Millionen Tonnen mehr als noch im Jahr 2009. Um Müll zu vermindern sind Mehrwegverpackungen und Pfandsysteme eine effiziente Lösung. Bereits seit 2022 besteht für Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff eine Pfandpflicht. Anfang 2023 folgte nun auch eine Mehrwegangebotspflicht für Essensboxen aus Plastik. Was es damit genau auf sich hat, erfahren Sie hier.

Einwegverpackung aus Plastik

Warum wurde die Mehrwegangebotspflicht eingeführt?

Einwegverpackungen belasten nicht nur die Umwelt, sondern sie sorgen auch für einen hohen Rohstoffverbrauch. Um Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen, werden immer häufiger Mehrwegverpackungen verwendet. Seit 2023 ist das jetzt auch im Verpackungsgesetz verankert. Caterer, Lieferdienste, Gastronomiebetriebe, aber auch Kantinen, Tankstellen oder Supermärkte müssen neben Einwegverpackungen aus Plastik auch eine Mehrwegalternative für Essen zum Bestellen oder Mitnehmen anbieten.

Welche Betriebe sind von dem neuen Verpackungsgesetz betroffen?

Die Änderung im Verpackungsgesetz hat Auswirkungen auf zahlreiche Betriebe, doch nicht jeder ist davon betroffen. Ausgenommen sind beispielsweise kleinere Imbisse oder Kioske mit maximal 5 Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von höchstens 80 m². Diese müssen ihren Kunden aber dennoch ermöglichen, eigene mitgebrachte Behältnisse befüllen zu lassen. Nicht ausgenommen von dem Gesetz sind Läden, die zu größeren Ketten gehören wie zum Beispiel Bäckereifilialen an Bahnhöfen.

Weitere Gesetze für die Reduzierung von Verpackungsmüll

Die Mehrwegangebotspflicht für Essensboxen aus Plastik von 2023 ist kein Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit. Schon seit 2022 sind beispielsweise Getränkedosen und Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff ausnahmslos pfandpflichtig. In Deutschland gibt es sowohl Einweg- als auch Mehrwegpfandflaschen, die entweder wiederverwendet oder wiederverwertet werden. Dadurch landen sie weder im Müll noch in der Natur. Seit dem 1. Juli 2021 sind außerdem einige Wegwerfprodukte aus Einwegplastik verboten, wie beispielweise Strohhalme, Wattestäbchen oder Einweggeschirr. Zusammen mit der Neuerung im Verpackungsgesetz hofft man durch diese Maßnahmen die Umwelt in Zukunft weniger mit Abfall zu belasten.

Haben Sie Interesse an Mehrweggeschirr aus Kunststoff? Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +49 (0)2822 - 9778-55 oder per E-Mail an info@transoplast.de. Wir beraten Sie gerne. 

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