Die Mehrwegangebotspflicht für Essensboxen aus Plastik von 2023 ist kein Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit. Schon seit 2022 sind beispielsweise Getränkedosen und Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff ausnahmslos pfandpflichtig. In Deutschland gibt es sowohl Einweg- als auch Mehrwegpfandflaschen, die entweder wiederverwendet oder wiederverwertet werden. Dadurch landen sie weder im Müll noch in der Natur. Seit dem 1. Juli 2021 sind außerdem einige Wegwerfprodukte aus Einwegplastik verboten, wie beispielweise Strohhalme, Wattestäbchen oder Einweggeschirr. Zusammen mit der Neuerung im Verpackungsgesetz hofft man durch diese Maßnahmen die Umwelt in Zukunft weniger mit Abfall zu belasten.
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